WIR SCHÖFFEN DAS! WERDE JETZT SCHÖFFE!
Dieses Jahr endet die Amtsperiode für die Schöffen und Jugendschöffen der Jahre 2018 bis 2023. Daher heißt es nun für die Gemeinden, neue Bewerber zu finden. Da die Wahl mehrstufig erfolgt, besteht noch bis Ende des Frühjahrs die Möglichkeit, sich bei seiner Hauptsitzgemeinde zu bewerben.
Falls Du daher Interesse hast, einen Strafgerichtsprozess mit zu gestalten, Verantwortung für das Gemeinwesen zu übernehmen und mit den Mythen der Nachmittagsgerichtssendungen aufzuräumen, dann bewirb Dich bei deiner Gemeinde bzw. Jugendamt für das Amt des (Jugend-)Schöffen!
Alle weiteren Anforderungen, die Du mitbringen musst und wie Du Dich genau bewerben kannst, erfährst Du hier auf der Seite.
(Jugend-)Schöffe, was ist das?
Schöffen sind ehrenamtliche Richter, die in der (Jugend) Strafgerichtsbarkeit bei den Amts- und Landgerichten ihres Wohnsitzbereiches in der Hauptverhandlung mitwirken. Sie sind Teil der Rechtsprechung mit wichtiger Aufgabe im Rechtsstaat, denn sie bringen ihre Lebens- und Be-rufserfahrung in die Urteilsfindung ein.
Was ist die Stellung eines Schöffen?
Schöffen stehen gleichberechtigt neben den Berufsrichterinnen und Berufsrichtern. Sie haben daher gleiches Stimmrecht wie die Berufsrichter und können somit gemeinsam am Amtsgericht als Schöffengericht den alleinigen Berufsrichter bei der Urteilsfindung überstimmen.
Wie lange dauert die Amtsperiode?
Die Amtsperiode dauert 5 Jahre – die kommende vom 01.01.2024 bis 31.12.2028.
Wie hoch ist der zeitliche Aufwand?
Ein Schöffe soll höchstens 12-mal im Jahr eingesetzt werden, d.h. Du solltest ca. 1 Tag pro Mo-nat hierfür einplanen.
Welche Gerichte gibt es in Thüringen?
In Thüringen gibt es vier Landgerichte und 23 Amtsgerichte.
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Landgerichte mit Sitz in: Erfurt, Gera, Meiningen und Mühlhausen
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Amtsgerichte mit Sitz in: Altenburg, Apolda, Arnstadt (mit Zweigstelle Ilmenau), Bad Salzungen, Eisenach, Erfurt, Gera, Gotha, Greiz, Heilbad Heiligenstadt, Hildburghausen, Jena, Meiningen, Mühlhausen, Nordhausen, Pößneck (mit Zweigstelle Bad Lobenstein), Rudolstadt, Sömmerda, Sondershausen, Sonneberg, Stadtroda, Suhl und Weimar
Welche Gemeinden die Amtsgerichtsbezirke umfassen, kannst Du in der Anlage zum ThürGStG unter folgendem Link entnehmen:
https://landesrecht.thueringen.de/bsth/document/jlr-GStGTHV2P7
Beim Thüringer Oberlandesgericht in Jena kommen keine Schöffen zum Einsatz.
Welche Verfahren kommen in Betracht?
An den Amtsgerichten als Schöffengericht, das mit einem Berufsrichter und zwei Schöffen besetzt sind, werden Verbrechen sowie Vergehen mit einer Straferwartung von zwei bis vier Jahren verhandelt.
An den Landgerichten als Kleine Strafkammer, die mit einem Berufsrichter und zwei Schöffen besetzt sind, werden Berufungen der amtsgerichtlichen Urteile verhandelt.
An den Landgerichten als Große Strafkammer, die mit zwei bis drei Berufsrichter und zwei Schöffen besetzt sind, werden alle Straftaten verhandelt, bei denen eine höhere Strafe als vier Jahre Freiheitsstrafe oder die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, allein oder neben einer Strafe, oder in der Sicherungsverwahrung zu erwarten ist oder bei denen die Staatsanwaltschaft wegen der besonderen Schutzbedürftigkeit von Verletzten der Straftat, die als Zeugen in Betracht kommen, des besonderen Umfangs oder der besonderen Bedeutung des Falles Anklage beim Landgericht erhebt.
Mit wenigen Besonderheiten ist die Jugendgerichtsbarkeit ähnlich organisiert.
Was sollte ich mitbringen?
Mitbringen solltest Du insbesondere Interesse, sich ehrenamtlich in unser Gemeinwesen einzu-bringen, sowie an juristischen Fragestellungen. Dagegen ist nicht erforderlich eine juristische Ausbildung oder besondere Qualifikation.
Hilfreich sind soziale Kompetenz, Einfühlungsvermögen, logisches Denkvermögen, geistige Beweglichkeit und Menschenkenntnis.
Notwendig sind Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Urteilsvermögen.
Hinderlich ist dagegen die Berufsausübung einer justiznahen Tätigkeit – wie Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw., eines politischen Spitzenamtes oder als Religionsdiener.
Was muss ich mitbringen?
Folgende Anforderungen sind unerlässlich:
1. Alter zwischen 25 und 70 Jahre
2. deutsche Staatsangehörigkeit
3. körperliche Eignung (Gesundheit) für den erforderlichen Sitzungsdienst
4. ausreichende Beherrschung der deutschen Sprache
5. geordnete finanzielle Verhältnisse (kein Vermögensverfall)
6. kein Verstoß gegen die Grundsätze der Menschlichkeit und Rechtsstaatlichkeit
7. keine frühere Mitarbeit beim Ministerium für Staatssicherheit der DDR
8. keine Verurteilung von mehr als 6 Monaten wegen einer strafbaren Handlung und kein Verlust der Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter bzw. kein Schweben eines Er-mittlungsverfahrens, die den Verlust dieser Fähigkeit zur Folge haben kann
9. bei Jugendschöffen zusätzlich: erzieherische Befähigung und in der Jugenderziehung er-fahren; keine Bindung an pädagogische Berufsgruppen; Anforderungen erfüllt durch: eine länger andauernde berufliche oder ehrenamtliche Betätigung im Bereich von Ju-gendverbänden und Jugendhilfe- und Jugendfreizeiteinrichtungen oder entsprechende Erfahrungen auch im familiären Bereich
Gibt es eine Vergütung?
Die Tätigkeit erfolgt ehrenamtlich, daher unentgeltlich. Also nein, eine zusätzliche Vergütung gibt es nicht. Da Dich Dein Arbeitgeber von der Arbeit freistellen muss, bekommst Du aber Aufwandsentschädigung für Verdienstausfall, Zeitversäumnis und Fahrtkostenzuschuss nach dem Justizvergütungs und -entschädigungsgesetz (JVEG).
Wie läuft die Schöffenwahl ab?
1. Bedarfsfeststellung durch die zuständigen Gerichtspräsidenten
2. Mitteilung der Zahl an die Amtsgerichte und Gemeinden
3. Bekanntmachung der Wahl durch die Kommunen
4. Vorbereitung der Vorschlagslisten durch Bewerbereinreichung
5. Wahl der Vertrauenspersonen für den Schöffenwahlausschuss
6. Aufstellen einer Vorschlagsliste durch Gemeinde (Schöffen) bzw. Kreistag (Jugendschöf-fen), Hauptwohnsitz des Bürgers notwendig
7. Beschluss der Vorschlagsliste durch Gemeinderat (Schöffen) bzw. vom Jugendhilfeaus-schuss (Jugendschöffen)
8. Auslegung der Vorschlagslisten
9. Übergabe der Vorschlagsliste an das zuständige Amtsgericht
10. Wahl der erforderlichen Anzahl an Schöffen durch Schöffenwahlausschuss der Amtsge-richte
11. Einsatz der gewählten Schöffen am Amts- oder Landgericht durch Auslosung
Wer ist für die Wahl zuständig? Wer kann vorschlagen? Was muss ich beachten?
Zuständig sind die Gemeinden für die Aufstellung der Schöffen-Wahlvorschlägen und Landkrei-se bzw. kreisfreien Städte für die Jugendschöffen-Wahlvorschläge, da der zuständige Jugendhil-feausschuss auf Kreisebene gebildet wird.
Vorschlagen können sich die Personen selbst, aber auch Parteien und Vereinigungen jeder Art (z. B. Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbände, Organisationen der kirchlichen und sozialen Arbeit, Sportvereine, Umweltorganisationen u. ä.).
Unerlässliche sind bei der Bewerbung folgende Angaben:
1. Vorname und Name (gegebenenfalls Geburtsname) Vorname
2. Geburtsdatum und -ort
3. Staatsangehörigkeit: deutsch
4. Beruf und jetzige Tätigkeit
5. Adresse
6. frühere Schöffentätigkeit
Wünschenswert sind zudem Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse, um die Kontaktaufnahme zu erleichtern.
Wo kann ich mich bewerben?
Nachfolgend sind die Landkreise und kreisfreien Städte dargestellt. Hier findest du die Bewerbungsfrist und die Kontaktdaten. Auf der Seite der jeweiligen Kommune werden dir auch Be-werbungsformulare zur Verfügung gestellt. Solltest Du dich dagegen für ein Schöffenamt au-ßerhalb einer kreisfreien Stadt interessieren, so findest du weitere Informationen auf der Homepage deiner Heimatgemeinde.
Altenburger Land
Landratsamt Altenburger Land
Fachdienst 20
Lindenaustraße 9
04600 Altenburg
Bewerbungsfrist: 15.04.2023
Ansprechpartnerin: Antonia Kittel, Tel.: 03447 586-576, E-Mail: antoni-a.kittel@altenburgerland.de
https://www.altenburgerland.de/de/themen-a-bis-z/schoeffenwahl
Eichsfeld
Landkreis Eichsfeld
Jugendamt
Friedensplatz 8
37308 Heilbad Heiligenstadt
Bewerbungsfrist: 15.04.2023
Ansprechpartnerin: Frau Weber, Tel.: 03606 650-5101, E-Mail: jugendamt@kreis-eic.de
Erfurt
Bewerbungsfrist: 30.03.2023
https://www.erfurt.de/ef/de/rathaus/wahlen/richter/schoeffen/index.html
Für Schöffen:
Stadtverwaltung Erfurt
Personal- und Organisationsamt
Statistik und Wahlen
99111 Erfurt
Tel.: +49 361 655-1497, E-Mail: wahlbehoerde@erfurt.de
Für Jugendschöffen:
Stadtverwaltung Erfurt
Jugendamt
99111 Erfurt
Tel.: +49 361 655-4830, E-Mail: jugendschoeffenwahlen@erfurt.de
Gera
Stadtverwaltung Gera
Fach 72
Kornmarkt 12
07545 Gera
Bewerbungsfrist: 10.03.2023
Tel.: +49 365 838 1356
https://www.gera.de/sixcms/detail.php?id=249712&_lang=de
Greiz
Landratsamt Greiz
Jugendamt
Dr.-Rathenau-Platz 11
07973 Greiz
Bewerbungsfrist: 31.03.2023
Ansprechpartnerin: Elke May, Tel.: +49 3661 876317, E-Mail: elke.may@landkreis-greiz.de
https://www.landkreis-greiz.de/landkreis-greiz/aktuell/nachrichten-details/jugendschoeffen-gesucht-1
Hildburghausen
Landratsamt Hildburghausen
Jugendamt
Wiesenstr. 18
98646 Hildburghausen
Bewerbungsfrist: 30.04.2023
Ansprechpartnerin: Frau Baumann-Grabmayer, Tel.: +49 3685 445-372
https://www.landkreis-hildburghausen.de/index.php?object=tx,2902.5&ModID=7&FID=2902.2904.1
Ilm-Kreis
Landratsamt Ilm-Kreis
Jugendamt
Ritterstraße 14
99310 Arnstadt
Bewerbungsfrist: 19.04.2023
Für die Stadt Ilmenau:
Ansprechpartnerin: Sylvia Weiß, E-Mail: justiziar@ilmenau.de
https://www.ilmenau.de/de/buergerservice/aktuelles/wahlen/schoeffenwahl-2023/
Jena
Stadt Jena
Fachdienst Recht
Am Anger 15
07743 Jena
Bewerbungsfrist: 31.03.2023
Ansprechpartnerin: Diana Kölbel, Tel.: + 49 3641 492120, E-Mail: fd-recht@jena.de
https://rathaus.jena.de/de/schoeffinnen-und-schoeffen-gesucht
Kyffhäuserkreis
Landratsamt Kyffhäuserkreis
Jugend- und Sozialamt
Frau Panse
Markt 8
99706 Sondershausen
Bewerbungsfrist: 15.03.2023
Ansprechpartnerin: Frau Panse, Tel.: +49 3632 741 622, E-Mail: j.panse@kyffhaeuser.de
https://www.kyffhaeuser.de/jugendschoeffenamt/
Nordhausen
Für die Stadt
Stadt Nordhausen
Rechtsamt
Markt 1
99734 Nordhausen
Tel.: +49 3631 696 9494, E-Mail: rechtsamt@nordhausen.de
https://www.nordhausen.de/news/news_lang.php?ArtNr=30049
https://www.nordhausen.de/rathaus/lebenslagen_lang.php?LebensNr=2436
Saale-Holzlandkreis
Landratsamt Saale-Holzland-Kreis
Abteilung Soziales, Jugend und Gesundheit
Postfach 1310
07602 Eisenberg
Bewerbungsfrist: 31.03.2023
Tel.: +49 36691 70 632, E-Mail: a3@lrashk.thueringen.de
Saale-Orla-Kreis
Landratsamt Saale-Orla-Kreis
Fachbereichsbüro Soziales, Jugend, Gesundheit
Oschitzer Straße 4
07907 Schleiz
Bewerbungsfrist: 30.04.2023
Tel.: +49 3663 488 732; E-Mail: jugendschoeffen@lrasok.thueringen.de
Saalfeld-Rudolstadt
Landratsamt Saalfeld-Rudolstadt
Jugendamt
Rainweg 81
07318 Saalfeld
Tel.: +49 3671 823 641; E-Mail: jugendamt@kreis-slf.de
https://www.kreis-slf.de/landkreis/nachrichtenansicht/article/jugendschoeffen-dringend-gesucht/
Schmalkalden-Meiningen
Landratsamt Schmalkalden-Meiningen
Fachdienst Jugend
Obertshäuser Platz 1
98617 Meiningen
Bewerbungsfrist: 22.05.2023
https://www.lra-sm.de/?p=39514
Sonneberg
Landratsamt Sonneberg
Jugendamt
Bahnhofstraße 66
96515 Sonneberg
Ansprechpartnerin: Jessica Rudolph, Tel.: +49 3675 871 212, E-Mail: Jessica.Rudolph@lkson.de
Ansprechpartner: Hans-Dieter Schott, Tel.: +49 3675 871 268, E-Mail: Dieter.Schott@lkson.de
https://www.kreis-sonneberg.de/aktuelles/jugendschoeffenwahl-ehrenamtliche-richter-gesucht/
Suhl
Bewerbungsfrist: 15.04.2023
https://www.suhltrifft.de/content/view/7768/1408/
Für Schöffen:
Stadtverwaltung Suhl
Justiziariat
Friedrich-König-Str. 42
98527 Suhl
Tel. +49 3681 74 2501
Für Jugendschöffen:
Stadtverwaltung Suhl
Jugend- und Schulverwaltungsamt
Friedrich-König-Str. 42
98527 Suhl
Tel. +49 3681 74 2541
Unstrut-Hainich-Kreis
Landratsamt Unstrut-Hainich-Kreis
z. H. Kreistagsbüro
Lindenhof 1
99974 Mühlhausen
Bewerbungsfrist: 17.03.2023
Ansprechpartnerin: Frau Zimmermann, Tel.: +49 3601 801004, E-Mail: l.zimmermann@uh-kreis.de
Ansprechpartnerin: Frau Junker, Tel.: +49 3601 801015, E-Mail: a.junker@uh-kreis.de
Wartburgkreis
Landratsamt Wartburgkreis
- Jugendamt -
Stichwort: Jugendschöffen
Erzberger Allee 14
36433 Bad Salzungen
Bewerbungsfrist: 30.04.2023
Weimar
Bewerbungsfrist: 31.03.2023
https://stadt.weimar.de/de/aktuelle-meldungen/erwachsenen-und-jugendschoeffen-gesucht.html
Für Schöffen:
Stadt Weimar
Büro Stadtrat
Rathaus, Markt 1
99423 Weimar
Tel.: +49 3643 762 628 oder 618
Für Jugendschöffen:
Stadt Weimar
Amt für Familie und Soziales
Schwanseestraße 17
99423 Weimar
Tel.: +49 3643 762-580
Weimarer Land
Landratsamt Weimarer Land
Jugend- und Sportamt
Bahnhofstraße 28
99510 Apolda
Bewerbungsfrist: 28.02.2023
https://weimarerland.de/de/details/bewerber-gesucht.html
Wo kann ich mich weiter informieren?
Weitere Information findest Du unter folgenden Links:
https://justiz.thueringen.de/schoeffenwahl
https://justiz.thueringen.de/themen/ehrenamt/schoeffen
Wo ist das Amt des Schöffen und dessen Wahl geregelt?
- Grundgesetz (GG), Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
- Jugendgerichtsgesetz (JGG)
- Deutsches Richtergesetz (DRiG)
- Verwaltungsvorschrift des Thüringer Ministeriums für Migration, Justiz und Verbrau-cherschutz vom 10.10.2022 zur „Vorbereitung und Durchführung der Wahl der Schöffen und Jugendschöffen, Auslosung und Einberufung der Schöffen und Jugendschöffen“
Und wenn mir die Strafgerichtsbarkeit nicht zusagt?
Dann bewirb Dich als Ehrenamtlicher Richter in einer der folgenden Gerichtsbarkeiten:
Sozialgerichtsbarkeit
Verwaltungsgerichtsbarkeit
Finanzgerichtsbarkeit
Zivilgerichtsbarkeit in Handelssachen
Zivilgerichtsbarkeit in Landwirtschaftssachen
Während für die Wahlvorschläge bei Verwaltungsgerichtsbarkeit ebenfalls die Landkreise und kreisfreien Städte zuständig sind, werden die restlichen Wahlvorschläge durch die jeweiligen berufsständischen und sozialpolitischen Vereinigungen erstellt. Wende dich daher direkt bei Interesse an Deinen Verband und lasse Dich dort über alles weitere informieren.